Kurzantwort: Nicht bestandene Prüfungen beeinflussen den Uni-Schnitt nicht automatisch. Entscheidend ist ausschließlich die jeweilige Prüfungsordnung. Sofern die Prüfungsordnung bestimmt, dass nur bestandene benotete Module in die Gesamtnote eingehen, wird eine 5,0 aus einem Fehlversuch nicht in die Abschlussnote eingerechnet. Maßgeblich ist die Differenz zwischen Fehlversuch, Modulnote und Gesamtnote.
Was sagt die Prüfungsordnung?
Die Prüfungsordnung (PO) ist das verbindliche Regelwerk eines Studiengangs. Sie legt fest:
- welche Prüfungen abzulegen sind
- wie Modulnoten gebildet werden
- wie die Gesamtnote berechnet wird
- wie Wiederholungen geregelt sind
Zentrale Begriffe
Fehlversuch:
Eine nicht bestandene Prüfungsleistung, regelmäßig mit 5,0 bewertet.
Modulnote:
Die Endnote eines Moduls. Sie kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen.
Gesamtnote:
Der gewichtete Durchschnitt aller nach PO relevanten Modulnoten.
Beispiele aus Prüfungsordnungen
Universität Bonn (Bachelor VWL):
„Zur Berechnung der Gesamtnote werden die bestandenen benoteten Module herangezogen.“
Rechtsfolge: Nicht bestandene Module werden nicht berücksichtigt.
Universität Potsdam:
„Fehlversuche werden in der Leistungsübersicht abgebildet, finden jedoch bei der Bildung der Modulnote keine Beachtung.“
Rechtsfolge: Die 5,0 bleibt dokumentiert, wirkt sich aber nicht auf die Modulnote oder Abschlussnote aus.
Hochschule Ludwigshafen:
„Module ohne Note gehen nicht in die Gesamtnote ein.“
Rechtsfolge: Nur benotete Module zählen für den Durchschnitt.
Typische Formulierungen korrekt interpretieren
„fließt nicht in die Gesamtnote ein“
→ Die Note wird bei der Berechnung vollständig ausgeschlossen.
„mit 5,0 bewertet“
→ Verwaltungsrechtliche Bewertung der Prüfungsleistung. Ob sie in die Gesamtnote eingeht, bestimmt der Abschnitt zur Notenbildung der PO.
Entscheidend ist stets der Paragraph zur „Bildung der Gesamtnote“ der jeweiligen Prüfungsordnung.
Freiversuch vs regulärer Versuch
Ein Freiversuch ist ein besonderer Prüfungsversuch, der unter bestimmten Voraussetzungen nicht als regulärer Versuch zählt.

Varianten
Freiversuch bei Nichtbestehen
Die Prüfung gilt als „nicht unternommen“.
→ Kein Fehlversuch, keine 5,0 in der Notenberechnung.
Freiversuch zur Notenverbesserung
Nach Bestehen darf erneut angetreten werden.
→ Sofern die PO die „Bessere-Note-Regel“ vorsieht, zählt ausschließlich die bessere Note.
Regulärer Versuch
Bei Nichtbestehen erfolgt eine Bewertung mit 5,0 und Zählung als Fehlversuch.
- Freiversuch Nichtbestehen → kein Fehlversuch
- Freiversuch Notenverbesserung → bessere Note zählt
- Regulärer Versuch → 5,0 als Fehlversuch
Welche Regel gilt, bestimmt ausschließlich die jeweilige Prüfungsordnung.
Wiederholungsprüfung und Durchschnitt
Nach den meisten Prüfungsordnungen bestehen pro Modul drei Prüfungsversuche:
- Erstversuch
- Erste Wiederholung
- Zweite Wiederholung (Drittversuch)
Ablauf bei Nichtbestehen
Der erste Fehlversuch wird mit 5,0 bewertet. Das Modul gilt als nicht bestanden. Eine Wiederholung ist möglich, sofern die PO dies vorsieht.
Konkretes Beispiel
1. Versuch: 5,0
2. Versuch: 3,0
Ergebnis:
Modulnote = 3,0
Die 5,0 bleibt als Fehlversuch dokumentiert, wird aber bei der Bildung der Modulnote nicht berücksichtigt, sofern die PO bestimmt, dass nur bestandene Leistungen zählen.
Gewichtung in der Gesamtnote
Die Gesamtnote wird regelmäßig nach ECTS gewichtet berechnet:

Formel:
(ECTS × Modulnote) / Summe der berücksichtigten ECTS
Beispiel:
Modul A: 6 ECTS, Note 2,3 → 13,8
Modul B: 10 ECTS, Note 1,7 → 17,0
Gesamt: 30,8 / 16 = 1,93
Berücksichtigt wird ausschließlich die endgültige Modulnote.
Drittversuch und Konsequenzen
Wird auch der Drittversuch mit 5,0 bewertet, gilt die Modulprüfung regelmäßig als endgültig nicht bestanden.
Unterschied zwischen Note und Status
5,0 als Note
→ Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung.
„Endgültig nicht bestanden“
→ Statusentscheidung. Das Studium im betreffenden Studiengang kann nicht fortgesetzt werden.
In diesem Fall wird kein Abschlusszeugnis mit Gesamtnote ausgestellt.
Sonderfälle: Wann Fehlversuche doch in den Schnitt zählen können
Einige Prüfungsordnungen enthalten abweichende Regelungen.
Mittelung aller Versuche
Einzelne Studiengänge bestimmen ausdrücklich, dass alle Versuche in die Modulnote einfließen. Beispielhafte Regelung: Bildung des arithmetischen Mittels aus Erst- und Wiederholungsversuch.
Folge: Eine 5,0 kann rechnerisch die Modulnote verschlechtern.
Letzter-Versuch-Regel
Manche Ordnungen legen fest, dass ausschließlich die Note des letzten Versuchs zählt. Folge: Eine spätere schlechtere Note kann eine bessere Erstnote ersetzen.
Beste-Note-Regel
Insbesondere bei Freiversuchen zur Notenverbesserung wird ausdrücklich bestimmt, dass die bessere der beiden Noten gilt.
Fachspezifische Abweichungen
In kombinierten Studiengängen oder bei Wahlpflichtbereichen können Sonderregelungen gelten. Diese sind regelmäßig in der fachspezifischen Anlage zur PO geregelt.
Maßgeblich ist stets der Abschnitt zur Notenbildung der jeweiligen Prüfungsordnung.
Überblick: Zählt die 5,0 in den Uni-Schnitt?
| Situation | Zählt in den Schnitt? |
|---|---|
| Fehlversuch, später bestanden | Nein (sofern PO nur bestandene Module berücksichtigt) |
| Freiversuch nicht bestanden | Nein |
| Regulärer Fehlversuch ohne Bestehen | Kein Abschluss |
| PO mittelt alle Versuche | Ja |
| Letzter Versuch zählt | Nur letzter |
Erscheinen Fehlversuche im Transcript oder bei der Masterbewerbung?
Leistungsübersicht vs Abschlusszeugnis
Leistungsübersicht (Transcript of Records intern):
Hier erscheinen regelmäßig alle Versuche, einschließlich 5,0.
Abschlusszeugnis:
Sofern die PO bestimmt, dass nur bestandene benotete Module berücksichtigt werden, erscheinen Fehlversuche nicht in der Abschlussnote.
Sichtbarkeit bei Masterbewerbungen
Bei Bewerbungen wird häufig das offizielle Transcript of Records eingereicht. Dort können Fehlversuche sichtbar sein. Entscheidend für Auswahlverfahren ist jedoch die offizielle Gesamtnote.
Relevanz für Arbeitgeber
Arbeitgeber erhalten in der Regel das Abschlusszeugnis mit Gesamtnote. Fehlversuche sind dort regelmäßig nicht aufgeführt, sofern die PO sie nicht einbezieht.
Interne Systemnote vs offizielle Gesamtnote
Eine 5,0 im Prüfungsverwaltungssystem ist eine verwaltungsinterne Bewertung. Die offizielle Gesamtnote ergibt sich ausschließlich aus der Berechnungsregel der Prüfungsordnung.
Ich habe eine 5,0 geschrieben – ist mein Schnitt ruiniert?
Sofern die Prüfungsordnung bestimmt, dass nur bestandene Modulnoten in die Gesamtnote eingehen, wirkt sich ein einzelner Fehlversuch nicht auf den Uni-Schnitt aus. Maßgeblich ist die bestandene Wiederholungsnote. Eine 5,0 beeinflusst den Abschlussdurchschnitt nur dann, wenn die PO ausdrücklich eine Mittelung aller Versuche vorsieht oder kein Bestehen mehr erfolgt.
So berechnest du deinen Schnitt korrekt
- Prüfungsordnung lesen und Abschnitt „Bildung der Gesamtnote“ prüfen.
- Relevante Module identifizieren und nur einbeziehen, wenn sie laut PO zählen.
- Gewichtung anwenden.
- Fehlversuche ignorieren, sofern die PO bestimmt, dass sie nicht in die Gesamtnote einfließen.
Formel:
(ECTS × Modulnote) / Summe der berücksichtigten ECTS
Zur praktischen Berechnung kannst du den internen Rechner nutzen: Notendurchschnitt berechnen
Hinweis
Die konkrete Regelung hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung deiner Hochschule und deines Studiengangs ab. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Dokumente deiner Universität.